Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 99 Anschuldigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/99#abs-1 (1) Stellt die Einleitungsbehörde das gerichtliche Disziplinarverfahren nicht ein, legt der Wehrdisziplinaranwalt eine Anschuldigungsschrift mit den Akten dem Truppendienstgericht vor. Die Anschuldigungsschrift soll die Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen erblickt wird, und die Beweismittel geordnet darstellen. Sie darf diese Tatsachen zu Ungunsten des Soldaten nur insoweit verwerten, als ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich dazu zu äußern. Mit dem Eingang der Anschuldigungsschrift ist das Verfahren bei dem Truppendienstgericht anhängig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/99#abs-2 (2) Teilt der Wehrdisziplinaranwalt mit, dass neue Pflichtverletzungen zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden sollen, setzt der Vorsitzende der Truppendienstkammer das Verfahren aus, bis der Wehrdisziplinaranwalt nach Ergänzung der Ermittlungen einen Nachtrag zur Anschuldigungsschrift vorlegt oder die Fortsetzung des Verfahrens beantragt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/99#abs-3 (3) Verwertet die Anschuldigungsschrift Tatsachen, zu denen sich der Soldat vorher nicht hat äußern können oder leidet das in zulässiger Weise eingeleitete Verfahren an anderen Verfahrensmängeln, kann der Vorsitzende der Truppendienstkammer den Wehrdisziplinaranwalt zur Beseitigung der Mängel auffordern. Absatz 2 gilt sinngemäß.
Wird zitiert von 60 Entscheidungen zu § 99 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 18.06.2024 – 2 WDB 6/24Aussetzung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 6
- BVerwG, 31.01.2012 – 2 WD 4/11Aufhebung und Zurückverweisung; Verfahrensmangel; Nachholung der Anhörung der Vertrauensperson; Mängelbeseitigung; RuhestandsversetzungZitiert von 9
- BVerwG, 29.11.2012 – 2 WD 8/12Recht auf Gewährung der Schlussgehörs im vorgerichtlichen Verfahren; Unterbleiben einer Aufforderung an den Wehrdisziplinaranwalt; schwerer Verfahrensmangel; ZurückverweisungZitiert von 3
- BVerwG, 21.12.2011 – 2 WD 26.10Zitiert von 7
- VG Köln, 19.08.2020 – 23 K 8112/18
- BVerwG, 13.04.2021 – 2 WDB 1/21Inhaltlich unzureichende Anschuldigungsschrift; Angabe des Tatortes; UmgrenzungsfunktionZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24verbale sexueller Belästigung; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 3
- BVerwG, 12.07.2024 – 2 WDB 8/24Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 83 Abs. 3 Satz 1 WDO
- BVerwG, 18.08.2023 – 2 WDB 5/23Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 WDOZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 99 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.